Allgemeine Geschäftsbedingungen – SATRI Consulting

AGB

SATRI Consulting – Saša Tripković

Stand: Mai 2025
  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs- und Softwareentwicklungsleistungen zwischen SATRI Consulting und ihren Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  1. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
    Die Leistungen von SATRI Consulting erfolgen auf Basis eines Dienstvertrags. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein fertiges Werk.
  1. Vorgehensweise – agile Entwicklung
    Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Prinzip der agilen Softwareentwicklung. Anforderungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber schrittweise definiert, priorisiert und iterativ umgesetzt. Dabei kann sich der Leistungsumfang im Projektverlauf durch neue Erkenntnisse verändern. SATRI Consulting trägt durch regelmäßige Abstimmung dafür Sorge, dass die Entwicklung den Zielen des Auftraggebers dient.
  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, berechtigen SATRI Consulting zur Anpassung von Fristen und zur Abrechnung des Mehraufwands.
  1. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
    SATRI Consulting räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der individuell entwickelten Software sowie dem zugehörigen Quellcode ein.

Die Rechte umfassen die Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung für eigene Zwecke des Auftraggebers. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SATRI Consulting zulässig.
SATRI Consulting bleibt Urheber der entwickelten Software und ist berechtigt, generische Bestandteile und Methoden auch in anderen Projekten weiterzuverwenden.

  1. Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über betriebliche, geschäftliche oder technische Abläufe der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht allgemein bekannt oder offenkundig sind.

Dies gilt insbesondere für Quellcode, Konzepte, Geschäftsstrategien, Kundenlisten, Preise, Prozesse und vertrauliche Dokumente.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

  1. Haftung und Gewährleistung
    SATRI Consulting erbringt alle Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Keine Gewähr wird übernommen für das Erreichen vom Auftraggeber beabsichtigter Ziele, insbesondere wenn Mitwirkungspflichten nicht ausreichend erfüllt oder technische/gewerbliche Rahmenbedingungen die Leistungserbringung einschränken.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SATRI Consulting nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine weitergehende Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Davon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch mit Projektende.

  1. Referenznennung
    SATRI Consulting ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers dessen Namen, Logo und eine abgestimmte Projektbeschreibung als Referenz zu verwenden.
  1. Rechteübertragung, Archivierung und Wiederverwendung
    Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte durch SATRI Consulting bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
    SATRI Consulting ist berechtigt, zur Dokumentation und Pflege Kopien der entwickelten Arbeitsergebnisse zu archivieren.
    Generische oder wiederverwendbare Bestandteile der Software, die nicht spezifisch für den Auftraggeber erstellt wurden, dürfen in anderen Projekten und bei anderen Kunden weiterverwendet werden.
  2. Nebenabreden und Schriftform
    Nebenabreden bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als Vertragsänderung gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen ist Reutlingen.
  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung als vereinbart.
  1. Änderung der AGB
    SATRI Consulting behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert.